Elterngeld-News
Die Änderungen zum Elterngeld auf einen Blick!
Von Theresa Dzialas | 28. März 2024
Der Bundestag hat sich zusammen gesetzt und beschlossen: Das Elterngeld wird angepasst.
Wie sich die zu versteuernde Einkommensgrenze ändert, ab wann die neuen Regelungen gelten und viele weitere wichtige Details liefern wir dir in diesem Blogbeitrag.
Damit du immer auf dem aktuellsten Stand bleibst und dich nicht selbst auf die Suche quer durch das ganze Internet nach den relevantesten Informationen machen musst, übernehmen wir das für dich.
Elterngeld kurz erklärt
Grundsätzlich gilt, dass das Elterngeld dafür in die Welt gerufen wurde, um fehlendes zu versteuerndes Einkommen auszugleichen, sobald Eltern ihr Kind nach der Geburt betreuen. Mit Elterngeld können frisch gebackene Eltern bis zu 32 Stunden pro Woche arbeiten, allerdings ist es auch möglich, dass die Eltern gar nicht erwerbstätig sind.
Die Höhe des Elterngeldes berechnet sich am Nettoeinkommen. Das Elterngeld gibt es in drei Varianten. Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus.
Basiselterngeld
Basiselterngeld bekommen frisch gebackene Eltern für mindestens 2 Monate und maximal 14 Monate innerhalb der ersten 14 Monate ab Geburt des Kindes. Dabei gilt: Nimmt ein Elternteil alleine alle Elterngeld-Monate in Anspruch, so gibt es nur Anspruch auf 12 Monate. Nehmen beide Elternteile gemeinsam das Elterngeld in Anspruch, gibt es dieses insgesamt bis zu 14 Monate.
Handelt es sich um ein Frühchen, Zwillinge oder alleinerziehende Eltern, gelten Sonderregelungen.
ElterngeldPlus
Mit ElterngeldPlus kannst du den Bezug des Elterngeldes verlängern. Dieses erhalten Eltern doppelt so lange, wie das Basiselterngeld – dafür in geringerer Höhe.
Partnerschaftsbonus
Der Partnerschaftsbonus ist ein Angebot für diejenigen, die sich die beruflichen und familiären Aufgaben untereinander aufteilen. Hierbei erhaltet ihr bis zu 4 zusätzliche Monate ElterngeldPlus, wenn beide Partner in Teilzeit arbeiten.
Wie waren die bisherigen Regelungen für den Elterngeldbezug?
Bisher lag die Einkommensgrenze für Paare bei 300.000 € zu versteuerndem Einkommen, für Alleinerziehende bei 250.000 €. Außerdem war es bei der alten Regelung möglich, dass Paare das Elterngeld 2 Monate parallel in Anspruch nehmen durften. Dies wurde auch sehr gern für die Zeit im Wochenbett genutzt, ist nun aber aufgrund der neuen Regelung nicht mehr möglich.
Das ändert sich ab dem 01. April 2024
Die Obergrenze für den Bezug von Elterngeld verändert sich ab dem 1. April 2024 auf 200.000 € zu versteuerndes Einkommen. Ab dieser Grenze haben Eltern keinen Anspruch mehr auf das Elterngeld. Für alleinerziehende Mütter und Väter gilt eine Grenze von 150.000 € zu versteuerndem Einkommen.
Für Geburten ab dem 01. April 2025 wird die Grenze auf das zu versteuernde Einkommen von 175 000 € festgesetzt.
Außerdem wird es in Zukunft nur noch bedingt möglich sein, das Basiselterngeld parallel zu beziehen. Der gleichzeitige Bezug des Elterngeldes muss ab dem 01. April 2024 innerhalb des ersten Lebensjahres des Kindes erfolgen, und kann maximal für einen Monat gleichzeitig bezogen werden.
Weitere Änderungen zum Elterngeld sind vorerst nicht geplant. Auch der Mindest- und Höchstbetrag bleiben gleich, bei jeweils 300 € und 1.800 €.
Die neuen Regelungen hat der Bundestag Mitte Dezember 2023 mit dem ersten Haushaltsfinanzierungsgesetz beschlossen. Begründet werden sie durch die vorgegebenen Einsparungen im Haushalt.
Wie steht die Bevölkerung zur Kürzung des Elterngeldes?
Die Bevölkerung steht der Änderung des Elterngeldes zwiegespalten gegenüber.
Eine Studie des Marktforschungsinstitut MediaAnalyzer zur Meinungsbildung der deutschen Bevölkerung zu diesem Thema kam zu folgendem Ergebnis:
Während 42 Prozent der Teilnehmenden die Kürzung als gerecht ansehen, empfinden 35 Prozent der Befragten die Elterngeld-Kürzung als ungerecht. Bei der Frage nach Gerechtigkeit gibt es auffällig viele Diskussionen.
Besonders Frauen und Besserverdiener stehen der Kürzung des Elterngeldes sehr kritisch gegenüber. Punkte, wie fehlende Gleichberechtigung und Gleichbehandlung der Bedürfnisse, unabhängig vom Verdienst, spielen hier eine große Rolle.
Wenn wir schon bei der Frage sind, wie Finanzen unseren täglichen Alltag gestalten, ist folgender Beitrag sehr interessant für dich: In unserem Blogpost „Ein Haushaltsbuch führen“ erfährst du, wie du ganz entspannt deinen finanziellen Alltag regelst. Schau gern mal rein!
Verena Pausder, Unternehmerin und Investorin, fordert die Bundesregierung dazu auf, auf die geplante Elterngeldstreichung zu verzichten. Nachdem bekannt wurde, dass die zu versteuernde Einkommensgrenze für die familienpolitische Leistungen deutlich gesenkt werden soll, startete Verena Pausder am 04. Juli 2023 eine Petition. Es gäbe eine Vielzahl alternativer Einsparungsmöglichkeiten, so Pausder.
Ursprünglich war geplant, dass alle Eltern mit einem Jahreseinkommen von bis zu 150.000 Euro bereits ab dem 01.01.2024 keinen Anspruch mehr auf diese Leistung haben.
„Die Elterngeld-Streichung ist ein katastrophales Signal gegen Kinder, gegen die partnerschaftliche Vereinbarkeit von Beruf und Familie und gegen die Chancengerechtigkeit von Männern und Frauen – all das ist kein Fortschritt, sondern ein massiver Rückschritt!“ so Pausder in ihrem Petitionsaufruf.